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VGH Hessen, 09.02.2004 - 2 TJ 3393/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 18.11.2003 - 8 J 6249/03
- VG Frankfurt/Main, 11.12.2003 - 8 J 6249/03
- VGH Hessen, 09.02.2004 - 2 TJ 3393/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 4 S 317/94
Terminswahrnehmung durch Behördenvertreter - kein Anspruch auf Entschädigung für …
Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 2 TJ 3393/03
Abgesehen davon, dass sich bei Anwendung des § 2 Abs. 3 Satz 1 ZSEG und selbst im Falle des § 2 Abs. 2 ZSEG hier bei weitem nicht der von dem Beklagten geltend gemachte Betrag ergeben würde, steht einer Behörde wegen der Teilnahme eines Vertreters an einem Gerichtstermin nach nahezu einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung keine Entschädigung zu (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1988, RPfl 89, 255; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 1996, NVwZ-RR 97, 143; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1994 - 4 S 317/94; OVG Münster, Beschluss vom 18. August 2000 - 3 E 586/97 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 3 E 586/97
Anspruch auf Festsetzung einer Entschädigung für die versäumte Arbeitszeit eines …
Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 2 TJ 3393/03
Abgesehen davon, dass sich bei Anwendung des § 2 Abs. 3 Satz 1 ZSEG und selbst im Falle des § 2 Abs. 2 ZSEG hier bei weitem nicht der von dem Beklagten geltend gemachte Betrag ergeben würde, steht einer Behörde wegen der Teilnahme eines Vertreters an einem Gerichtstermin nach nahezu einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung keine Entschädigung zu (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1988, RPfl 89, 255; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 1996, NVwZ-RR 97, 143; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1994 - 4 S 317/94; OVG Münster, Beschluss vom 18. August 2000 - 3 E 586/97 -). - OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 7 K 3827/91
Keine Entschädigung von Behördenvertretern; Abwesenheitsgeld; Behördenvertreter; …
Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 2 TJ 3393/03
Abgesehen davon, dass sich bei Anwendung des § 2 Abs. 3 Satz 1 ZSEG und selbst im Falle des § 2 Abs. 2 ZSEG hier bei weitem nicht der von dem Beklagten geltend gemachte Betrag ergeben würde, steht einer Behörde wegen der Teilnahme eines Vertreters an einem Gerichtstermin nach nahezu einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung keine Entschädigung zu (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1988, RPfl 89, 255; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 1996, NVwZ-RR 97, 143; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1994 - 4 S 317/94; OVG Münster, Beschluss vom 18. August 2000 - 3 E 586/97 -).